Schutzkonzept

 

 

DER SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN VOR SEXUALISIERTER GEWALT

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT DES REFERATS KINDER UND JUGEND UND SEINER FACHBEREICHE IM ERZBISTUM HAMBURG

(Stand: 18.10.2021)

Das Schutzkonzept steht am Ende der Seite auch als PDF zum Download zur Verfügung.


Inhalt

  1. Einleitung
  2. Schutzfaktoren und ihre Umsetzung
    1. Schutz durch Verantwortung
    2. Schutz durch Kooperation
    3. Schutz durch Einhaltung des Leitbildes
    4. Schutz durch Risikoanalyse
    5. Schutz durch Partizipation und Beschwerdeverfahren
    6. Schutz durch Standards der Personalauswahl
    7. Schutz durch Qualifizierung von Mitarbeitenden
    8. Schutz durch Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
    9. Schutz durch Präventionsangebote und Alltagskultur
    10. Schutz durch Evaluation und Weiterentwicklung
  3. Konkreter Teil/Ergänzungen
    1. FB Verwaltung und Technik AK
    2. FB Spiritualität
    3. FB Bildung und Schulungsteams
    4. FB Jugendverbandsarbeit
    5. FB Freiwilligendienste
  4. Intervention: Handlungsschritte, Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten
    1. Umgang mit Grenzverletzungen
    2. Verdacht auf Übergriffe durch Kinder/Jugendliche (Peergewalt)
    3. Verdacht auf Übergriffe durch Gruppenleitung und andere Mitarbeitende
    4. Rehabilitation – Umgang mit fälschlichen Beschuldigungen
    5. Umgang mit Anzeichen und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  5. Anlagen
    1. Adressen
      1. Adressen Prävention – Referat Kinder und Jugend
      2. Adressen Prävention – Referat Prävention & Intervention
      3. Adressen Prävention – Allgemein
    2. Verfahrensabläufe

 

In diesem Schutzkonzept haben wir Formulierungen der Arbeitshilfe „Hinsehen – Handeln – Schützen, Prävention im Erzbistum Hamburg“ genutzt. Für die freundliche Genehmigung danken wir der Autorin, Carmen Kerger-Ladleif.
Die einheitliche Sprachverwendung ohne Anführungszeichen soll bestmögliche Lesbarkeit und Verständlichkeit ermöglichen, aber auch zu einer gemeinsamen Sprachebene im Erzbistum Hamburg beitragen, wenn wir über Prävention gegen sexualisierte Gewalt sprechen.

1. Einleitung

Als Referat Kinder und Jugend sind wir ein Teil der Pastoralen Dienststelle im Generalvikariat des Erzbistums Hamburg. Wir nehmen als Teil der katholischen Kirche unsere Verantwortung wahr und legen einen besonderen Fokus auf Kinderrechte und die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Wir haben einen Schutzauftrag: Kinder und Jugendliche müssen in unseren Veranstaltungen und Formaten optimalen Schutz, angemessene Beteiligungsmöglichkeiten und eine größtmögliche Förderung ihrer Entwicklung erfahren. Dies ergibt sich auch aus unserem christlichen Menschenbild und ist grundlegend für unsere Arbeit.
Unsere Vision lautet:
Mit Gottes Liebe im Herzen wollen wir Werkzeug sein zum Wohl junger Menschen.
Es ist uns ein Anliegen, Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen (Siehe hierzu das Jugendpastoralkonzept „Begeistert unterwegs“ des Referats Kinder und Jugend). Prävention in diesem Sinne wirkt pädagogisch und institutionell;

  • pädagogisch, indem wir Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Selbstwirksamkeit zu erfahren und sich ihrer Rechte bewusst zu sein und
  • institutionell, indem wir kontinuierlich prüfen, wie wir ihren Schutz praktisch sicherstellen und verbessern können.

Wir wollen mit diesem Schutzkonzept unseren Beitrag leisten, die Kinder- und Jugendarbeit im Erzbistum Hamburg zu sicheren Orten zu entwickeln, an denen jede Form von Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt keinen Raum hat und wo betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe finden.
Je mehr wir uns für die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für die Situation Betroffener sensibilisieren, desto mehr Handlungssicherheit gewinnen wir in unserer Arbeit und tragen so dazu bei, Gewalt im Vorfeld zu verhindern, im konkreten Fall zu beenden und Betroffene zu schützen.
Als Referat arbeiten wir zudem oftmals in einer Dienstleister- und Kooperationspartnerstruktur. In diesen Fällen greifen ergänzend auch die Schutzkonzepte anderer Rechtsträger / Einrichtungen / Verbände, mit denen wir zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in einem ständigen Austausch stehen Wir bieten den Einrichtungen, die sich auf unsere Unterstützung verlassen, daher auch ein Rahmenkonzept, um sich mit Kindesschutz in ihren Rahmen gut auseinandersetzen zu können. Die Arbeit des Referats Kinder und Jugend ist in vier Fachbereiche strukturiert, die in ihrer Arbeit Besonderheiten aufweisen. Diese beschreiben wir unter Punkt 3.
Alle Bereiche im Referat Kinder und Jugend einen die gleichen Ziele: Kinder und Jugendliche in ihren Bedürfnissen und Ängsten ernst zu nehmen, sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu bestärken, ihre Charismen und Talente zu fördern, sie zu respektieren, zu ermutigen und im Glauben zu stärken. Grundlegend für unsere Arbeit ist somit eine Kultur der Achtsamkeit.

Diese christliche Grundhaltung authentisch zu leben ist die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten und ein Qualitätsmerkmal jeglicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Erzbistum Hamburg. Diese Haltung – verbunden mit dem Wissen über Täter_innen, ihre Strategien und gewaltbegünstigende Faktoren in Institutionen – ist unsere Grundlage, um konsequent institutionelle Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.


2. Schutzfaktoren und ihre Umsetzung

2.1. Schutz durch Verantwortung

Prävention und Intervention bei jeglicher Form von Gewalt und insbesondere bei sexualisierter Gewalt gehören grundsätzlich in die Verantwortung der jeweiligen Leitung . Die Referats- und Fachbereichsleitungen sind für die Einhaltung der Präventionsregeln und für die Umsetzung dieses Schutzkonzepts verantwortlich. Damit sind sie auch Teil des Beschwerdemanagements. Im Alltag ist die jeweilige Leitung für eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Alle, die in irgendeiner Form Leitungsverantwortung innehaben, sind bereit zu erkennen und zu handeln. Sie wissen, an wen sie sich im Fall einer vermuteten oder beobachteten Kindeswohlgefährdung sofort wenden müssen.

Wir im Referat Kinder und Jugend stehen für einen partnerschaftlich-demokratischen Leitungsstil sowie für transparentes und nachvollziehbares Leitungshandeln. Das zeigt sich in sensibler Wahrnehmung, geklärten Rollen, regelmäßiger Reflexion und weitgehender Partizipation. Bis Herbst 2021 wird die Referatskonferenz hierzu auch ein Führungsleitbild erarbeiten, das diese Prinzipien transparent macht. Es wird dann auf unserer Webseite einsehbar sein.
Die Verantwortung für Prävention und Beschwerdemanagement auf Veranstaltungen oder Seminarwochen zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlichen Aufgaben. Diese haben wir für jede Rolle in einem Merkblatt zusammengefasst (s. Anlage).

2.2 Schutz durch Kooperation 

Wir im Referat Kinder und Jugend arbeiten mit internen und externen Kooperationspartner_innen zusammen, um blinde Flecken zu vermeiden und handlungssicher zu sein.
Unsere in Fragen der Prävention geschulten Fachkräfte tauschen sich regelmäßig aus, haben die Präventionsarbeit der Fachbereiche im Blick und sind in Kontakt mit dem Referat Prävention und Intervention. Im Rahmen der jährlichen Klausurtagung ist „Prävention / Schutzkonzept“ ein Tagesordnungspunkt. Dort berichtet Zita Erler über ihre Arbeit, die Prävention im Referat und die Zusammenarbeit mit dem Referat Prävention und Intervention. Wir reflektieren die Umsetzung von Prävention in der täglichen Arbeit der Fachbereiche und diskutieren und beschließen ggf. notwendige Änderungen am Schutzkonzept oder unserer Praxis.
Wir arbeiten mit dem Referat Prävention und Intervention der Abteilung Personal eng zusammen und koordinieren gemeinsam folgende Aspekte:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung dieses Schutzkonzeptes
  • Austausch in Fragen von Präventionsschulungen und Präventionsmaßnahmen
  • Qualifizierung unserer in Fragen der Prävention geschulten Fachkräfte
  • Besuch des Referats Prävention und Intervention durch neue Mitarbeitende im Rahmen des Onboarding-Prozesses

Eine enge Kooperation mit dem Referat Prävention und Intervention ist ebenfalls dadurch gewährleistet, dass Zita Erler und Valerian Laudi mit jeweils 20% ihrer Arbeitszeit für die Schulung Ehrenamtlicher in Pfarreien und die Weiterentwicklung der Präventionsschulungen ins Referat Prävention und Intervention abgeordnet sind.
Ein externer Blick hilft, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und nichts zu übersehen. Es ist wichtig, nicht zu zögern, insbesondere wenn es darum geht, eine Vermutung oder unklare Situation zu klären. Je früher eine Vermutung abgeklärt ist, desto schneller ergibt sich Handlungssicherheit. Indem wir uns von Beratungsstellen unterstützen lassen, können wir Fehlverhalten erkennen und benennen und adäquate Verhaltensweisen erarbeiten, entwickeln und für die Zukunft sichern. Daher lassen wir uns von externen Beratungsstellen beraten und in der Erstellung unserer Materialien unterstützen. Vorrangig nutzen wir Angebote der Beratungsstellen Dunkelziffer, Petze und N.I.N.A. (Adressen siehe Anhang) und folgen den Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung.
Die Vernetzung mit anderen Stellen zum Thema Prävention zu verschiedenen Anlässen stärkt uns in unseren Präventionsbemühungen und gibt uns Orientierung bei der Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Verantwortung (Nordkirche, Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj), Bund der Deutschen Katholischen Jugend, Bundes- und Landesjugendringe).
In Angelegenheiten von Kindeswohlgefährdung suchen wir die Zusammenarbeit mit den regionalen Beratungsstellen und den zuständigen Jugendämtern des Wohnortes der Kinder und Jugendlichen.
Unsere Kooperationspartner_innen und Ansprechpersonen sind allen Verantwortlichen durch Aushang an unseren drei Bürostandorten bekannt (siehe auch Punkt 3.5 Verfahrensablauf).

2.3. Schutz durch Einhaltung des Leitbildes 

Leitbilder fassen das Selbstverständnis und die Grundprinzipien einer Organisation zusammen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen der Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, ist für den Bereich des Referats Kinder und Jugend im Jugendpastoralkonzept „Begeistert unterwegs“ verankert. „Die Kinder- und Jugendpastoral im Erzbistum Hamburg, die Gemeinden und Pfarreien, die Schulen und Jugendverbände und alle ihre Einrichtungen sollen für Kinder und Jugendliche sichere Orte sein. Als Kinder- und Jugendpastoral im Erzbistum Hamburg setzen wir nicht nur die Präventionsordnung um, sondern wir engagieren uns aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und setzen uns für die Stärkung ihrer individuellen Rechte ein“ (begeistert unterwegs, S. 13). Unsere Vision („Mit Gottes Liebe im Herzen wollen wir Werkzeug sein zum Wohl junger Menschen“) stellt das Wohl junger Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns.

Aus dem Pastoralen Orientierungsrahmen (POR) nehmen wir den unmittelbaren Auftrag mit, uns für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen. Im Auftrag Gerechtigkeit finden wir in unserem Feld der Jugendpastoral Teilhabe und Kinderrechte wieder. Den Aufruf zu verantwortungsvollem Umgang mit Macht und Machtstrukturen hören wir in der Vorgabe, Glauben in aller Freiheit und als Angebot vorzuschlagen. Das macht uns sensibel, uns nicht nur gegen geistlichen Missbrauch, sondern jede Form des Missbrauchs zu positionieren. Wir begegnen einander wertschätzend und respektvoll. Bei allem, was wir tun, können auch Fehler geschehen. In diesem Bewusstsein sind wir zu reflektiertem Handeln, konstruktiver Fehlerkultur und Übernahme von Verantwortung aufgerufen.

Das Leitbild und die Vision der Jugendpastoral werden regelmäßig bei der Klausurtagung des RKJ überprüft und weiterentwickelt.

2.4. Schutz durch Risikoanalyse 

Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um uns Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen bewusst zu machen. Die Risikoanalyse überprüft im Sinne einer Bestandsaufnahme, ob in der alltäglichen Arbeit oder den Organisationsstrukturen Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt oder Peergewalt ermöglichen oder sogar begünstigen.
Wir lernen und ziehen Konsequenzen aus der Reflexion schwieriger Situationen hinsichtlich der Perspektive des Kinderschutzes. Das führt dazu, dass Abläufe festgehalten und Notfallpläne (regional) angepasst werden. Aufarbeitung findet innerhalb der jeweiligen Teams und in Zusammenarbeit mit dem Referat Prävention und Intervention statt. Wir richten den Blick auf strukturelle Schwachstellen und erreichen so erhöhte Aufmerksamkeit für Grenzüberschreitungen.
Bei der Betrachtung der alltäglichen Arbeit des Referats Kinder und Jugend nehmen wir den Besuchsverkehr zwecks Ausleihe, Planungstreffen von Teams und Arbeitsgruppen, Veranstaltungen in Seminarräumen und Veranstaltungen unterwegs, also auf Reisen bzw. an externen Orten, in den Blick.

Folgende Risiken haben wir erkannt:
Unsere „bedürfnisorientierte Haltung“ gegenüber Teilnehmenden soll präventiv und Resilienz fördernd wirken, setzt aber stets professionelle Haltung und Rollenverständnis der Mitarbeitenden voraus.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Wir sorgen für Offenheit und Transparenz und machen unser pädagogisches Handeln für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar. Es ist unser Anliegen Kinder und Jugendliche auch in unserem Alltag an Entscheidungen zu beteiligen. Wenn die teilnehmenden Menschen nach ihrer Meinung gefragt werden, erleichtert es auch, sich für die eigenen Rechte stark zu machen.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Ein Risiko entsteht, wenn die Grenzen zwischen Veranstaltung und privatem Engagement verschwimmen und Mitarbeitende auch zu Teilnehmenden werden. Wenn Rollen nicht klar sind oder nicht eingehalten werden, kann es zu Missverständnissen kommen.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Unsere Veranstaltungen werden öffentlich ausgeschrieben. Veranstaltungen mit privatem Charakter bzw. die Teilnahme von Mitarbeitenden in ihrer Freizeit werden der Leitung bekannt gegeben. Hinsichtlich des Risikos wird auf die stete Einhaltung der professionellen Rolle und des Vorbildcharakters verwiesen.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Übungen mit körperlicher Nähe, z. B. Erste-Hilfe-Kurse oder Kooperationsübungen, die methodisch eingesetzt werden, können die Grenzen von Teilnehmenden verletz

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Die Risiken der Grenzverletzungen werden ins Wort gebracht und mögliche Alternativen angeboten. Es lassen sich im Umgang miteinander nicht immer alle Grenzverletzungen vermeiden, aber die Desensibilisierung gegenüber Grenzverletzungen schon.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Situationen emotionaler Nähe, z. B. Beratungssituationen oder Trauer-/Trostsituationen können Gefahren bergen.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Diese Situationen müssen von den Mitarbeitenden sensibel reflektiert werden. Kollegialer Austausch und Supervision können von den Mitarbeitenden über die Selbstreflexion hinaus in Anspruch genommen werden.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Konstellationen mit großer Machtdistanz aber geringem Altersunterschied zwischen Leitungspersonen und schwärmenden Teilnehmenden sind eine Herausforderung für Leitende.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Jugendarbeit durch personales Angebot ist immer auch Beziehungsarbeit. Schwärmende Teilnehmende sind entwicklungspsychologisch normal und Ausdruck von Orientierung an der Leitung. Beides setzt aber ein klares Rollenverständnis und Einhaltung der Rolle als Leitung voraus. Wir achten daher auf das Nähe-Distanzverhältnis und reflektieren dieses im Leitungsteam.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Unreflektierte strukturelle Gewalt in Form von Regeln und Auflagen kann Grenzverletzungen begünstigen und Grenzen zwischen Fürsorge und Willkür verwischen.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Wir schätzen und bevorzugen Einrichtungen, die baulich unsere Präventionsmaßnahmen unterstützen. Wichtig sind uns getrennte sanitäre Einrichtungen für Teilnehmende und Betreuende und getrennte Schlafmöglichkeiten für Teilnehmende und Teamer_innen bzw. Betreuer_innen. Kritische Situationen werden benannt, die Teilnehmenden sensibilisiert und gemeinsam erweiterte Regeln erstellt. Wir signalisieren damit, wie wichtig uns der Raum für die Privatsphäre ist und wir vermitteln, dass es okay ist, wenn Personen auf Grund von eigenen Grenzen etwas nicht mitmachen möchten.


Folgende Risiken haben wir erkannt:
Uns sind die Risiken hierarchischer Strukturen sowie heimlicher Hierarchien bewusst.

Wir setzen die folgende Haltung gegenüber:
Durch Offenlegung von Entscheidungsprozessen, Ankündigung von Programmpunkten, Transparenz in den Abläufen, nachvollziehbares und abgesprochenes Handeln im Team und sachliche Begründungen für Entscheidungen versuchen wir dem Risiko entgegen zu wirken.


Wir haben festgestellt, dass Sensibilität, Haltung und Transparenz enorm wichtig sind, um Risiken zu begegnen. Wir sind uns der Macht durch unsere Rolle als hauptamtliche Referent_innen, Co-Referent_innen, Kursleiter_innen, Honorarkräfte oder ehrenamtliche Mitarbeitende des Referats Kinder und Jugend bewusst und gehen achtsam mit dem uns geschenkten Vertrauen um. Über diese Haltung informieren wir in Gesprächen und zeigen es im wertschätzenden Umgang miteinander.

Durch Partizipation von den und Reflexion mit den Teilnehmenden bzw. den Auftraggebenden setzen wir die Risikoanalyse stetig fort, sodass sie sich auf unser zukünftiges Handeln auswirkt.

2.5. Schutz durch Partizipation und Beschwerdeverfahren

Partizipation
Mitbestimmung ermöglicht einen gemeinsamen Lernprozess und berücksichtigt die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dies fördert das Sprechen über sexualisierte Gewalt und beendet die Tabuisierung. Mitbestimmung stärkt Kinder und Jugendliche. Eine beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendarbeit erleichtert den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.
Kinder und Jugendliche können und sollen bei uns mitbestimmen, was Inhalte, Programme und Zeiten, aber auch Regeln und Verfahrensweisen angeht. Diese Teilhabe partnerschaftlich-demokratisch zu ermöglichen gehört zu unseren Aufgaben und wird sowohl in der praktischen Umsetzung erfahrbar gemacht als auch in der Theorie immer wieder thematisiert, so dass sich ein Bewusstsein dafür bei den Teilnehmenden herausbilden kann. Leitende bei uns sind in der Lage, wertschätzend und konstruktiv mit Kritik umzugehen.

Zur Beteiligung gehört auch, dass regelmäßig Befragungen zur subjektiven Zufriedenheit (z. B. Zwischenfeedback) stattfinden, als Signal an die Kinder und Jugendlichen, wie wichtig ihre Mitbestimmung und ihre Rechte genommen werden, und als Mittel zur steten Weiterentwicklung der Arbeit und des Schutzkonzepts.

Kinderrechte werden implizit in die Konzeption von Veranstaltungen, Projekten und Aktionen einbezogen und auch explizit und offen zur Sprache gebracht. Wir gewährleisten dies durch Information der Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte zu Beginn von Veranstaltungen und bei Zwischen- und Abschlussreflexionen.


Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen

Alle an der Kinder- und Jugendarbeit Beteiligten haben die Möglichkeit, sich an die jeweilige Leitung, an Hauptamtliche sowie an die unabhängigen Ansprechpersonen im Erzbistum Hamburg, das Referat Prävention und Intervention und externe Fachberatungsstellen zu wenden.

Funktionierende Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass Fehlverhalten frühzeitig bekannt wird und entsprechend gehandelt werden kann. Anliegen können jederzeit vorgebracht werden und werden ernst genommen. Unsere jeweiligen Leitungen sind dafür sensibilisiert, dies in der Praxis umzusetzen. Wir haben kein eigenes Beschwerdemanagement im Referat Kinder und Jugend, werden aber das bald einzuführende Beschwerdemanagement des Generalvikariats für unsere Zielgruppen adaptieren und nutzen.
Unsere Fehler- und Feedback-Kultur ist im Aufbau begriffen. Bei unseren Klausurtagungen legen wir Wert darauf, uns gegenseitig Resonanz und Feedback für unsere Arbeit zu geben und gemeinsam zu lernen. Hierbei liegt das Verständnis zugrunde, dass wir alle Fehler machen und mit selbigen so konstruktiv umgehen (wollen), dass sie uns eine Gelegenheit zum Lernen und zur persönlichen Weiterentwicklung bieten. Deswegen ist es uns wichtig, konsequent gegen Grenzverletzungen und Regelverstöße vorzugehen.

2.6. Schutz durch Standards der Personalauswahl 

Einstellungs- und Klärungsgespräch
Prävention gegen sexualisierte Gewalt wird im Einstellungsgespräch oder vor Aufnahme des ehrenamtlichen Engagements thematisiert. Wir machen deutlich, dass wir kein Ort für Menschen sind, die Macht und Überlegenheit ausleben wollen, sondern ein attraktiver Ort für Menschen mit ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die erforderliche Ablehnung sexualisierter Gewalt, die Mitarbeit an der „Kultur der Achtsamkeit“ sowie die Positionierung zum Leitbild des Referats und den Profilen der Fachbereiche werden betont und eingefordert.
An die besondere Leitungsverantwortung werden hauptamtliche Mitarbeitende durch unser Onboarding-Konzept herangeführt. Durch das Arbeiten im Team stärken und stützen sich die Kolleg_innen gegenseitig in ihrem Verantwortungsbewusstsein. Auch Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeitende werden in ihre Leitungsverantwortung sorgsam eingeführt. Das garantieren die Leitungsverantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung und berücksichtigen es bei den Teamzusammenstellungen.
Die Einstellungsgespräche hauptamtlicher Mitarbeitender führen die Dienstvorgesetzten gemeinsam mit der Personalabteilung. Die Klärungsgespräche mit Honorarmitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen erfolgen durch die Bildungsreferent_innen in den Fachbereichen. Die Thematisierung kann folgendermaßen geschehen:
„Seit 2010 sind wir als Kirche auf dem Weg, unsere Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zu verstärken und haben es uns als Institution zur Aufgabe gemacht, zu lernen und vorzubeugen. Das und die Verantwortungsübernahme für den Schutz von Kindern und Jugendlichen erwarten wir auch von unseren Mitarbeitenden. Damit verbunden ist ein grenzwahrender Umgang mit Kindern und Jugendlichen und ein aufmerksames ‚Hinschauen anstatt Wegschauen‘. Welche Möglichkeiten sehen Sie dazu in Ihrem möglichen Arbeitsbereich und wie würden Sie diese Verpflichtung aktiv umsetzen?“ Ein entsprechender Gesprächsleitfaden ist in der Arbeitshilfe Hinsehen – Handeln - Schützen S. 65f zur Verfügung gestellt. Diese Gespräche werden dokumentiert.
Nach der Teilnahme an einer Präventionsschulung unterschreibt jede_r Mitarbeitende eine Selbstverpflichtungserklärung, in der er_sie sich zum achtsamen und wertschätzenden Umgang sowie dem Schutz der Kinder und Jugendlichen verpflichtet (siehe auch Kapitel 2.7. und 2.8.).

Vorzulegende Dokumente
Zu Beginn der Aufnahme der Tätigkeit stehen die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses zur Einsichtnahme sowie die ergänzende Selbstauskunftserklärung. Es ist darin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass haupt- wie auch ehrenamtliche Mitarbeitende es der sie beauftragenden Leitung umgehend mitzuteilen haben, wenn wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde oder wird.
Der Personalabteilung obliegt bei hauptamtlichen Mitarbeitenden die Einsichtnahme der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse, die Aufbewahrung der Selbstverpflichtungs- und Selbstauskunftserklärungen sowie der Teilnahmebescheinigungen an obligatorischen Präventionsschulungen und Fortbildungen. Die Einsichtnahme in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse und die Selbstauskunftserklärung werden alle fünf Jahre wiederholt.
Bei Honorarmitarbeitenden und ehrenamtlich Mitarbeitenden erfolgt die Dokumentation der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse und der Teilnahmen an Präventionsschulungen durch die Sekretariate des Referats Kinder und Jugend. Dort werden auch die Selbstverpflichtungs- und Selbstauskunftserklärungen verwahrt.

2.7. Schutz durch Qualifizierung von Mitarbeitenden

Das Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende unerlässlich. Zu Beginn der Aufnahme der Tätigkeit steht die Teilnahme an einer obligatorischen Präventionsschulung.
Hauptamtliche Mitarbeitende besuchen zu Beginn ihrer Tätigkeit eine zweitägige Präventionsschulung. Die Ausrichtung, Organisation und Aufsicht über diese Schulungen obliegen dem Referat Prävention und Intervention der Abteilung Personal.
Alle Ehrenamtlichen besuchen eine eintägige Präventionsschulung. Die jeweiligen Dienstvorgesetzten und Verantwortlichen für die Honorar- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden weisen auf Fortbildungsveranstaltungen hin und tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeitenden die Angebote wahrnehmen.
Diese zielgruppenspezifischen Fortbildungen schaffen grundlegendes Wissen und tragen zur Sensibilisierung und zur Bildung einer präventionsgerechten Haltung bei. Sie bieten die Möglichkeit, Verunsicherungen und Fragen zum Themenfeld anzusprechen. Deshalb sind die Teilnahme an diesen und die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Themenfeld für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende verbindlich.
Darüber hinaus haben im Referat Kinder und Jugend einige Mitarbeitende die Qualifikation zur in Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt geschulten Fachkraft und können selbst Präventionsschulungen für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit durchführen.

2.8. Schutz durch Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Instruktionen des Generalvikars
Die Instruktionen des Generalvikars geben im Erzbistum Hamburg einen diözesanen Verhaltenskodex vor. Darüber hinaus erarbeitet das Referat Kinder und Jugend in seinen Fachbereichen, wie mit spezifischen Situationen umgegangen wird. So werden vor jedem Angebot bzw. jeder Veranstaltung verbindliche Vereinbarungen mit allen Verantwortlichen getroffen. Bei allen Regelungen gilt es immer, den Schutz der Kinder und Jugendlichen umzusetzen und Haupt- und Ehrenamtliche vor falschem Verdacht zu bewahren. Besondere Herausforderungen durch die Instruktionen sind z. B. Übernachtungen in Gemeinschaftsunterkünften bei Großveranstaltungen (die teilweise vorher nicht besichtigt werden können) sowie der Umgang mit Alkohol bei Veranstaltungen mit jungen Erwachsenen. So ergeben sich unterschiedlich sensible Punkte. Hier müssen Lösungen gesucht werden, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Eine Hilfe dazu bieten die FAQ zu den Instruktionen des Generalvikars. Sie erklären den jeweiligen Schutz- bzw. Präventionsgedanken anschaulich.

Selbstverpflichtungserklärung
Zu Beginn der haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit unterschreiben die in unseren Kontexten Tätigen eine Selbstverpflichtungserklärung.
Alle Mitarbeitenden haben durch die Selbstverpflichtungserklärung bekundet, an Schutz vor sexualisierter Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aktiv mitzuwirken. Die Selbstverpflichtungserklärung wird im Anschluss der Präventionsschulung unterschrieben. Damit ist sichergestellt, dass eine ausreichende Auseinandersetzung mit unseren Bemühungen um sichere Orte für Kinder und Jugendliche stattgefunden hat und wir von einem grundlegenden Verständnis ausgehen können.
Inwieweit wir mit unseren Maßnahmen das Ziel des sicheren Ortes erreichen, reflektieren wir nach den Veranstaltungen bzw. am Jahresende. Dazu sind besonders die Rückmeldungen der Teilnehmenden wichtig.

2.9. Schutz durch Präventionsangebote und Alltagskultur

Die Angebote der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind Orte, an denen alle Kinder und Jugendlichen altersangemessene Informationen über sexualisierte Gewalt erhalten. Neben konkreten Präventionsprojekten kommt es vor allem darauf an, die eigene präventive Haltung im Alltag zu leben. In jedem (Fach-)Bereich ist ein_e Referent_in benannt, der_die explizit das Thema Prävention in den Blick nimmt. Dies sind konkret:

  • Referatsebene: Zita Erler
  • FB Bildung: Clara Plochberger
  • FB Spiritualität: Ann-Kathrin Berndmeyer
  • FB Jugendverbandsarbeit: Roland Karner
  • FB Freiwilligendienste: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir suchen bei unvorhergesehenen Situationen mit den Teilnehmenden gemeinsam die beste Lösung, die den größten Schutz verwirklicht.
Folgende Anlässe nutzen wir, um Haltung, Grenzen und Respekt zu thematisieren:

  • Regeln und Verabredungen zum Umgang miteinander
  • Herausforderungen und Situationen von Grenzverletzungen oder Gruppenzwang im Kursgeschehen
  • thematische Einheiten und Veranstaltungen zu Themen wie Mobbing
  • Reflexionsgespräche und Rückmeldungen der Teilnehmenden und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Seminare
  • Schulungen bezüglich der Zufriedenheit im Umgang miteinander
  • in den von uns durchgeführten Präventionsschulungen
  • seelsorgliche Gespräche und der besondere Umgang mit Nähe, Distanz und Verschwiegenheit
  • Reflexion unserer professionellen Rolle und der Bedürfnisse der unterschiedlichen Akteure

Eine Checkliste für Prävention bei Projekten und Veranstaltungen erleichtert es uns, alle Aspekte im Blick zu behalten. Sexualpädagogik spielt in unseren Kontexten thematisch keine große Rolle. Die Sensibilität die Fragestellungen der Teilnehmenden adäquat aufzugreifen und Missverständnissen vorzubeugen, liegt bislang bei den Leitenden. Dieses wird sich durch zunehmende Sprachfähigkeit ändern. Grenzsetzung und Grenzachtung sind kein Tabu, sondern geraten durch die Kultur des Hinsehens und Handelns in den Fokus. Das kann auch thematisiert werden.
Jugendarbeit ist immer mit Vertrauen verbunden (siehe 2.4 Risikoanalyse). Durch Bewusstsein der Haltung, regelmäßiges Feedback und kollegiale Beratung im Team werden Grenzverletzungen vorgebeugt und ein gutes Empfinden für angemessene Nähe und Distanz kann gelebt werden. Mit dieser professionellen Arbeitshaltung versuchen wir eine Sensibilität für die Bedürfnisse der uns anvertrauten Schutzbefohlenen zu bekommen und achten vor allem bei Spielen/Übungen auf die persönlichen Empfindungen und Resonanzen der Teilnehmenden. Bei Wünschen nach Nähe bleiben wir immer in einer professionellen und reflektierten Arbeitshaltung gegenüber den Schutzbefohlenen.

2.10. Schutz durch Evaluation und Weiterentwicklung

Um die Qualität des institutionellen Schutzkonzepts zu sichern, ist es erforderlich, dass es im Laufe der Zeit fortgeschrieben und an Veränderungen angepasst wird. Deswegen reflektieren wir bei der jährlichen Klausurtagung des RKJ seine Wirksamkeit. Dabei wird auch die Partizipation aller Beteiligten sichergestellt und beschriebene Maßnahmen kommen auf den Prüfstand. Wir wollen damit Kinder- und Jugendschutz im Alltag verankern.


3. Konkreter Teil/ Ergänzungen

3.1.FB Verwaltung und Technik AK

Verwaltung
Wir als Verwaltungsmitarbeiter_innen stellen keinen eigenen Fachbereich im Referat Kinder und Jugend dar, sind aber grundlegender Baustein der gemeinsamen Arbeit. Die Verwaltung gliedert sich in zwei Sekretariate und der Verwaltungsstelle für Zuschüsse. Wir sind in allen anderen Fachbereichen vernetzt und arbeiten themenübergreifend. Daraus ergeben sich auch für uns spezifische Aufgaben und Bereiche im Sinne der Prävention sexualisierter Gewalt.
Die Sekretariate im Referat Kinder und Jugend sind oft die ersten Kontakte und Ansprechpersonen für Teilnehmer_innen, Ehrenamtliche und Hauptamtliche. Für uns beginnt schon hier die Präventionsarbeit, wenn wir mit einem offenen Ohr und einer wertschätzenden Haltung diese Erstkontakte gestalten. Dies betrifft sowohl Kontakte am Telefon als auch Kontakte vor Ort, die oft auch nur kurz sind und zur Weitervermittlung an die Bildungsreferent_innen dienen. In unserem Handeln spiegelt sich für alle zuerst unsere Vision „mit Gottes Liebe im Herzen“.
Durch die Schnittstelle als Erstkontakte verknüpft die Arbeit in der Verwaltung viele Arbeits- und Fachbereiche miteinander. Wir leiten die Informationen weiter und haben daher ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz in unserem Handeln. Daher halten wir keine Informationen oder Fragen zurück. Ebenso bekommen wir aus den Fachbereichen Probleme o.ä. mit und können auch Stress und Überforderung schneller wahrnehmen als andere im Referat Kinder und Jugend. Hier sehen wir unsere spezifische Aufgabe der Fürsorge für alle – Haupt-, Ehrenamtliche sowie Teilnehmer_innen. Bei Auffälligkeiten und Sorgen wenden wir uns an die Leitung oder entsprechende Ansprechpersonen und bleiben mit unseren Gedanken nicht allein.
Eine weitere spezifische Aufgabe ist die Dokumentation, die Verwaltung von Dokumenten und die Aktualisierung von Aushängen und Broschüren. Je nach Aufgabenbereich in der Verwaltung nehmen wir Einblick in erweiterte Führungszeugnisse, verwalten Selbstverpflichtungserklärungen oder sind für die Dokumentationsbögen zur Prävention sexualisierter Gewalt zuständig. Dies tun wir datenschutzkonform und fürsorglich. In unseren Büros bemühen wir uns um Aktualität aller Aushänge und ausliegenden Broschüren. So können wir auch Teilnehmer_innen und Besucher_innen immer auf aktuelle Maßnahmen oder Hilfsangebote verweisen.
Themenübergreifend übernehmen wir oft die Gestaltung unserer Räume, zum Beispiel für Präventionsschulungen. Dabei achten wir darauf, dass sich alle Personen, die sich in unseren Räumlichkeiten aufhalten, wohl und sicher fühlen können.

Technik AK
Der Arbeitskreis Technik bietet Jugendlichen und Erwachsenen mit Interesse an Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video und weitere) und der Begleitung von Veranstaltungen (vornehmlich im Erzbistum Hamburg) die Möglichkeit in einem Ehrenamt mit dieser Technik in Berührung zu kommen. Für die Zugehörigkeit im Arbeitskreis bedarf es keiner Vorkenntnisse oder fachlicher Veranlagung, es genügt das Interesse an diesem Bereich der Technik. Das führt dazu, dass nicht alle Mitglieder des Arbeitskreises die Volljährigkeit besitzen und bisweilen ein größerer Altersunterschied zwischen den Mitgliedern entsteht. Derzeit besteht der Arbeitskreis ausschließlich aus Männern, was sich auf das Tätigkeitsfeld zurückführen lassen dürfte.
Der Arbeitskreis Technik arbeitet im Auftrag der verschiedenen Verbände, Dienststellen und Referent_innen des Erzbistums auf Veranstaltungen, Festivals oder Aktionstagen. Bei diesen Aufträgen haben die Mitglieder des Arbeitskreises nur sehr geringen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und nehmen hier in erster Linie eine Dienstleistungsfunktion ein. Zum allgemeinen Publikum der jeweiligen Veranstaltung besteht, mit Ausnahmen, kein persönlicher Kontakt.
Ganz gleich, ob der Arbeitskreis auf mehrtägigen Festivals, einer Tagesveranstaltung oder einer Auftragsarbeit (Videodreh, Tonaufnahme o.Ä.) tätig ist, besteht der direkte Kontakt zu den verantwortlichen Organisator_innen. Diese sind, sofern die Notwendigkeit besteht, bei Abstimmung mit Kindern und Jugendlichen (z.B. als Teil einer Musikgruppe) ebenfalls anwesend, zusätzlich finden diese Begegnungen in jederzeit einsehbarem Raum statt. Die Funktion als „Dienstleister“ bringt die Chance für den Arbeitskreis, einen gesonderten Blick auf Geschehnisse vor Ort haben zu können. Weil ein gelungener Ablauf der Veranstaltung auch im Interesse des Arbeitskreises ist, haben die Mitglieder einen Rundumblick auf die Geschehnisse vor Ort, können Beobachtungen durch die direkte Verbindung zu Verantwortlichen der Veranstaltung melden und über diese neutral berichten. Dazu braucht es Unbefangenheit sowie eine klare Trennung zwischen der Position als Mitglied des Arbeitskreises und einer eventuellen Bekanntschaft mit Teilnehmer_innen der Veranstaltung – die im Rahmen des Erzbistums Hamburg nicht ungewöhnlich ist.
Die Mitglieder des Arbeitskreises bringen aus anderen Kontexten der katholischen Jugendarbeit bereits absolvierte Präventionsschulungen oder Vorkenntnisse aus diesem Bereich mit. Die Leitung des Arbeitskreises kann ebenfalls die Absolvierung einer Präventionsschulung und die regelmäßige Auffrischung der Inhalte vorweisen. Auf Anfrage kann die Leitung des Arbeitskreises jederzeit eine lückenlose Dokumentation über die Einholung von erweiterten Führungszeugnissen oder das Absolvieren von Präventionsschulungen vorlegen. Diese Anforderungen wurden dem Arbeitskreis bisher nicht gestellt, können in Zukunft aber realisiert werden.
Die möglicherweise fehlende Volljährigkeit einzelner Mitglieder bringt die Notwendigkeit einer besonderen Beobachtung auf mehrtägigen Veranstaltungen (mit Übernachtung) oder solchen, die eine Tätigkeit bis in die Abendstunden erfordert, mit sich. In diesem Fall erfolgt eine Unterbrechung der Arbeit von minderjährigen Mitgliedern des Arbeitskreises zur jeweils gestatteten Uhrzeit und eine Unterbringung auf dem für den Arbeitskreis vorhergesehenen Zimmer zur Übernachtung bzw. die Abholung der Erziehungsberechtigten oder der Heimfahrt durch ein volljähriges Mitglied. Die Unterbringung der Mitglieder erfolgt auf mehrtätigen Veranstaltungen auf zugeteilten Zimmern, bei dem aber, bedingt durch die Gegebenheiten vor Ort, nicht immer eine Aufteilung zwischen Minder- und Volljährigkeit vorgenommen werden kann. In jedem Fall ist aber gewährleistet, mindestens drei Mitglieder in einem Zimmer unterzubringen.
Der Arbeitskreis Technik nutzt die Räumlichkeiten des Referates Kinder und Jugend in Hamburg. Dazu gehören neben Seminarräumen auch die Lager des Referates, in dem sich vornehmlich die genutzte Veranstaltungstechnik befindet. Dieses Lager befindet sich, etwas versteckt, am Flurende des Objektes und ist durch die vorhandenen Regale und der Fülle an Technik bisweilen unübersichtlich. Das Lager ist für alle Mitarbeiter_innen und Besucher_innen einsehbar, sollte sich hier eine Person des Verleihs oder ein Mitglied des Arbeitskreises befinden, denn in diesem Fall ist die Zugangstür jederzeit geöffnet. Das Lager ist ansonsten verschlossen, Zugang mit einem Schlüssel können sich nur Hauptamtliche des Referates sowie die Angestellten des Verleihs sowie die Leitung des Arbeitskreises Technik verschaffen.

3.2 FB Spiritualität

Großveranstaltungen
Der Fachbereich Spiritualität bietet unter anderem auch Großveranstaltungen und Fahrten (ins Ausland) an, wie beispielsweise die Ministrant_innenwallfahrten nach Rom oder auch Fahrten zu den Weltjugendtagen. Bei diesen Reisen gibt es spezifische Situationen, die besondere Herausforderungen darstellen, u. a. da die Beschaffenheit von Gemeinschaftsunterkünften und sanitären Anlagen vor Reisebeginn nicht (immer) besichtigt werden kann. Es ist nicht immer bekannt, welche Personen(-gruppen) noch in der gleichen Unterkunft untergebracht sein werden. Zudem steht im Veranstaltungsprogramm von Weltjugendtagen eine Outdoor-Übernachtung aller Teilnehmenden auf einem großen Abschlussgelände an. Die spezifischen Situationen werden vor der Reise bei Informationsveranstaltungen oder Gruppenleitungstreffen angesprochen und es wird während der Reise eine für alle passende Lösung zur Übernachtung und Nutzung der sanitären Anlagen, die die Privat- und Intimsphäre aller wahrt, gefunden. Es werden gemeinsame Regeln zum Umgang miteinander und zur Einhaltung der Privatsphäre vereinbart. Die unterschiedlichen (Verantwortungs-) Funktionen von Teilnehmenden und Leitungspersonen werden bei der Lösungsfindung mit einbezogen. Wo Räumlichkeiten es ermöglichen, wird eine nach Geschlecht und Funktion getrennte Unterbringung und Nutzung der sanitären Anlagen erfolgen. Mit Personen, die bei einer solchen Fahrt oder Großveranstaltung Verantwortung übernehmen, wird vor Veranstaltungs- und Reisebeginn über die jeweils eigene Rolle und damit zusammenhängende Verantwortlichkeiten sowie geltenden Präventionsregelungen, unter anderem der Umgang mit Alkohol, gesprochen und die Verantwortlichkeiten und Einhaltung dieser Regelungen werden durch Unterschrift von den Verantwortungspersonen schriftlich bestätigt. Kommunikationswege werden klar benannt. Ein transparenter Umgang und die Thematisierung dieser spezifischen Situationen ermöglicht, dass alle um diese Situationen wissen und sich bei Reiseantritt darauf einstellen können. Die Teilnehmenden werden zu Beginn der Veranstaltung erneut für diese Situationen sensibilisiert. Hierzu können unterschiedliche Methoden eingesetzt werden, beispielsweise die altersangemessene Verbalisierung der Präventionsprinzipien. Eine Benennung dieser Situationen signalisiert, dass diese besprochen werden können. Alle Veranstaltungsteilnehmenden können sich jederzeit an die Verantwortlichen wenden, um kritische Situationen zu benennen. Neben den Kontaktdaten ihrer verantwortlichen Gruppenleitungen erhalten alle eine Liste mit internen und externen Ansprechpartner_innen. Das Beschwerdeverfahren ist in Kapitel 2.5 „Schutz durch Partizipation und Beschwerdeverfahren“ näher beschrieben.

Geistlicher Missbrauch
Nicht selten gehen den Formen sexualisierter Gewalt oder des Machtmissbrauchs auch Formen geistlichen Missbrauchs voraus, welche gravierende Auswirkungen auf die emotionale und psychische Verfassung von Menschen haben können.
Die Dimension des geistlichen Missbrauchs lässt sich folgendermaßen definieren: Man spricht immer dann von geistlichem Missbrauch, wenn die persönlichen Grenzen eines Menschen unter dem Vorwand eines spirituellen, höheren Grundes verletzt, überschritten oder eingeengt werden. Entweder geschieht dies gewaltvoll, ohne Einverständnis des Opfers, gleich einer übergestülpten Glocke, um dieses zu kontrollieren oder es wird von den Betroffenen, aufgrund von spirituell getarnter Beeinflussung bereitwillig zugelassen. In allen Fällen wird die Hilfsbedürftigkeit, welche durch eine spirituelle Not ausgelöst wurde, durch andere Personen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse ausgenutzt – möglicherweise sogar unbewusst. Hier wird nicht nur die Fürsorgepflicht der Autoritätsperson verletzt, sondern aufgrund des fehlenden positiven Vorbildes, wie eine gesunde Spiritualität gelebt werden kann, geistliche und emotionale Verwundungen der Begleiteten in Kauf genommen.
Für uns und unsere Arbeit im Referat, besonders im Fachbereich Spiritualität muss das unter Berücksichtigung oben genannter Definition bedeuten, stets zu hinterfragen, wo wir hinsichtlich Glaubenshandlungen und -haltungen deuten, obwohl wir gar nicht deuten sollten, Bsp.: „Deine Traurigkeit liegt daran, dass du nicht an Gott glaubst / dafür zu wenig tust“. Dementsprechend steht es auch im Widerspruch zur Förderung spiritueller Selbstbestimmung, die eigene Meinung oder Haltung absolut zu setzen, nach dem Motto: „Wenn du das tust, was ich dir sage, gefällt es Gott“. Besonders in geistlichen Gemeinschaften besteht die Gefahr eines Abrutschens in spirituelle Manipulation: Nicht selten werden emotional aufgeladene Situationen inszeniert, Berufungs- und Bekehrungszeugnisse immer wieder wiederholt, bestimmte Bilder in Gebeten gezeichnet und mit Wahrheitsansprüchen jongliert. Dies soll insgesamt ein Bild einer heilen Welt suggerieren, um potentielle Interessenten und Bewerber_innen davon zu überzeugen, dass der bisherige Lebenswandel gar schlecht oder zumindest nicht der richtige, von Gott vorbestimmte Lebensweg sei.
Im Fachbereich Spiritualität wissen wir um die Gefahr von geistlichem Missbrauch. Wir greifen mit unseren Äußerungen nicht in das Privatleben der uns anvertrauten Jugendlichen ein. Vielmehr achten wir bei unseren Formulierungen auf den Charakter von Angebot und Möglichkeit, sodass die Deutungshoheit immer bei unserem Gegenüber bleibt. Zudem fördern wir die spirituelle Selbstbestimmung durch vielfältige Angebote zum Erleben von unterschiedlichen Ritualen, beispielsweise in verschiedenen Andachts- und Gottesdienstformen, sowie durch Gespräch und Austausch. Dadurch wird Gemeinschaft und Zugehörigkeit erfahrbar, aber auch Orientierung und Sicherheit gegeben. Alle erhalten die Möglichkeit, Rituale auch selbst zu gestalten und sich einzubringen, unter anderem in Morgen- und Abendimpulsen, verschiedenen Gebetszeiten oder bei der Gottesdienstmitgestaltung. Dadurch werden sie in ihrer Persönlichkeit, ihren Kompetenzen, ihrem Selbstvertrauen, ihrer Sicherheit und durch die Wertschätzung, die sie erfahren, gestärkt.
Sichtbar wird diese Haltung daran, dass sie von Offenheit geprägt ist, sich werteneutral zeigt und Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen und dem Lebensabschnitt entsprechenden Entwicklung unterstützt, beispielsweise bei der Suche nach Identität oder dem Finden von neuen Rollen. Bereits im Vorfeld zu Veranstaltungen werden die Interessierten informiert, was bei der Veranstaltung auf sie zukommen wird und worauf sie sich einlassen und verlassen können. Diese Haltung wird im Fachbereich Spiritualität in der Vorbereitung der Veranstaltungen berücksichtigt und in der Nachbereitung reflektiert und im Team besprochen.

3.3. FB Bildung und Schulungsteams 

Wir im Fachbereich Bildung haben auf Grundlage der Risikoanalyse zum einen unsere Teamer_innenarbeit und zum anderen Fairplayer als umfangreiches übergreifendes schulkooperatives Projekt als spezifische Herausforderungen im Präventionskontext herausgearbeitet. Darüber hinaus gehen wir auf unsere Gruppenleitungskurse ein.
Daher sind dies wichtige präventive Aspekte für uns:
Die Gruppenleitungskurse umfassen jeweils eine Woche mit Jugendlichen unterschiedlichster Herkunft. Das Präventionsthema wird direkt am ersten Tag bei den Gruppenregeln angesprochen und Gesprächsbereitschaft vom Team zu sämtlichen Themen rund um Prävention signalisiert. Nach der Präventionsschulung im Kursverlauf wird Zeit für Austausch gelassen, z. B. im Rahmen der Tagesreflexion. Darüber hinaus werden in die Reflexion der Einheiten und Spiele, welche die Teilnehmer_innen selbst gestalten, mögliche Herausforderungen im Bereich von Prävention immer mit einbezogen.
Die Herausforderung bezüglich der Teamer_innenarbeit im Gruppenleitungskurskontext bezieht sich auf die unterschiedliche Gestaltung der Teamarbeit in den drei Regionen, insbesondere aufgrund der (Un-)Regelmäßigkeit der Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Teams längerfristig stärker zusammenarbeiten und im Hinblick auf Prävention auf demselben Stand sind. Bereits bei der Teamer_innenauswahl werden die Präventionsprinzipien mitgedacht und im Vorgespräch angesprochen, die Teamer_innen müssen qualifiziert sein und sich ihrer Rolle entsprechend verhalten können. Die Präventionsprinzipien werden mit den Teamer_innen regelmäßig in Teamtreffen und in jedem Fall bei Vortreffen vor Veranstaltungen thematisiert, um sie immer wieder neu für das Thema zu sensibilisieren. Dabei werden Neuerungen, z. B. in Bezug auf die Präventionsfachstelle und der Notfallpläne, mit eingebracht. Es geht um ein kontinuierliches Im-Gespräch-Sein-und-Bleiben, möglichst im alltäglichen Tun, um einen transparenten Umgang mit dem Thema sowie um das Ansprechen spezieller Situationen im Präventionskontext. Zudem ist es möglich, dass die Teamer_innen auch an den Präventionsschulungen der Gruppenleitungskurse teilnehmen können, und somit immer wieder neue Impulse und Anlass zur Diskussion erhalten.

Darüber hinaus stellt das Projekt Fairplayer eine Herausforderung dar, die es näher zu betrachten gilt. Es handelt sich bei dem Projekt um eine Referatsveranstaltung, die vom Fachbereich Bildung in Kooperation mit weiteren Verbänden bzw. Fachbereichen aus dem Referat Kinder und Jugend bzw. der Abteilung Schule/Hochschule durchgeführt wird. Zielgruppe sind Klassen unterschiedlicher Schulen, evtl. im Rahmen der Hamburger Klimawoche. Die besondere Herausforderung liegt darin, die Absprachen der verschiedenen Kooperationspartner_innen auch in Bezug auf das Thema Prävention zu vereinheitlichen. Dies erfordert hinsichtlich der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure einen transparenten Umgang mit dem Thema sowie ein aktives Ansprechen potenzieller Präventions-Situationen. In der Vorbereitung muss sich das Team als ansprechbar zeigen, Präventionsthemen sichtbar machen und die Regelungen dazu klären.
Folglich ist geplant, die Präventionsprinzipien vorab bei der Teamer_innenschulung sowie mit dem jeweiligen Schul-Vorbereitungsteam zu besprechen, um sich somit auf mögliche Herausforderungen bei der Durchführung vorzubereiten. Die Teamer_innen müssen eine Präventionsschulung nachweisen können und werden angehalten, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein. Um den Altersabstand und damit auch das Nähe-Distanz-Verhältnis zu vergrößern werden nur noch Teamer_innen ab 18 Jahren zugelassen. Bei der Durchführung selbst wird auf eine gesteigerte Aufmerksamkeit für Grenzüberschreitungen sowie auf die Ansprechbarkeit des haupt- und ehrenamtlichen Teams Wert gelegt. Darüber hinaus wird ein eigenes Präventionsdokument erstellt u. a. mit den wichtigsten Ansprechpartner_innen und Meldewegen, sodass alle Beteiligten über diese Punkte Bescheid wissen. Der Prozess wird im Nachhinein reflektiert.

3.4. FB Jugendverbandsarbeit 

Für die Jugendverbandsarbeit mit der Zielgruppe junge Erwachsene gilt: Dem Prinzip „Jugend leitet Jugend“ folgend wird ehrenamtlichen Verbandsleitungen zugearbeitet. Sie werden unterstützt, begleitet und gecoacht. Eine direkte Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen erfolgt über oder gemeinsam mit Multiplikator_innen in Verantwortung der Jugendverbände. Verbandliche Jugendarbeit bietet unterschiedliche Strukturen zum Entdecken der persönlichen Erfüllung, eigener Spiritualität und Sinnhaftigkeit zur positiven Entwicklung junger Menschen. Sie steht als Lernfeld für Demokratie und eröffnet Freiräume für Mitbestimmung, sich einzubringen, etwas zu gestalten, gemeinsam im Team etwas zu erreichen und sich Wettbewerben zu stellen oder persönliche Herausforderung zu meistern. Das prägt auch Leitungsstile und Gemeinschaft und wirkt auf die Kooperation zwischen den ehrenamtlichen Vorständen und den Bildungsreferent_innen. Deshalb finden in der Arbeit des Fachbereiches Jugendverbandsarbeit ergänzend zu dem Schutzkonzept des Referats Kinder und Jugend die Schutzkonzepte der Jugendverbände auf Diözesan- oder Ortsgruppenebene Anwendung.
Durch das hauptamtliche Engagement der Bildungsreferent_innen ist der Schwerpunkt Prävention sexualisierter Gewalt in unserer Jugendverbandsarbeit verankert. Jeder Jugendverband hat eine in Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt geschulte Fachkraft an seiner Seite bzw. eine_n Kolleg_in im Fachbereich zur Unterstützung.
Diese Fachkräfte garantieren die Qualität der obligatorischen Präventionsschulungen der Jugendverbände und unterstützen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten auf den verschiedenen Ebenen und Untergliederungen der Jugendverbände.

3.5. FB Freiwilligendienste 

Im Kontext der Freiwilligendienste ist zu beachten, dass es sich bei den Schutzbefohlenen mehrheitlich (aber nicht ausschließlich) um Volljährige handelt. Alle Freiwilligen befinden sich mit uns, mit den Einsatzstellen und im Bundesfreiwilligendienst mit dem BAFzA in einer gesetzlich geregelten, Arbeitsverhältnis-ähnlichen Beziehung. Entlang der Perspektiven Schutzbefohlene, Einsatzstellen und ‚wir‘ werden hier die bei uns entstehenden Risiken und unsere Schutzhaltung ausgeführt.

Bewerber_innen und Freiwillige
Durch die in Maximalfällen bis zu 24 Monate lange Dauer eines Freiwilligendiensts und den vor Dienstbeginn stattfindenden Bewerbungsprozess stehen wir mit unseren Schutzbefohlenen in einer langen Beziehung, die zugleich über einen klar definierten Beginn und ein klar definiertes Ende verfügt. Diese Langfristigkeit und die dadurch entstehende Nähe zu den Schutzbefohlenen erfordern einen uneingeschränkt professionellen Umgang mit dem Nähe-Distanz-Verhältnis. Gleichsam ermöglichen sie auch die klare Positionierung als Ansprechpersonen, insbesondere bei Vorfällen in den Einsatzstellen. Es ist uns wichtig, den Freiwilligen in unserem Kontext Partizipation zu ermöglichen. Deswegen wählen die Freiwilligen auf dem ersten Bildungsseminar sowohl Sprechende, die eine Vertretungsfunktion gegenüber dem Fachbereich einnehmen, als auch Aktive, die die Rechte und Bedürfnisse der Freiwilligen seminargruppenübergreifend im Blick haben und gegenüber anderen Akteur_innen (u. a. auch Politik) vertreten. Beide Gruppen wollen wir in der Wahrnehmung dieser Aufgaben bekräftigen.
Die Entwicklung von Seminarregeln erfolgt oft ohne Zutun der Freiwilligen. Hier können wir noch besser darin werden, den Freiwilligen ihr Mitspracherecht von Anfang an aufzuzeigen und tatsächlich zu ermöglichen, teilweise bestehen jedoch unabänderbare bspw. gesetzliche Vorgaben. Es ist deswegen nötig, Regeln und deren Entstehung transparent zu machen: Wir bemühen uns, schon Bewerber_innen die mit einem Freiwilligendienst einhergehenden Verpflichtungen zu verdeutlichen und besprechen im ersten Bildungsseminar die Rechte und Pflichten der Freiwilligen mit den Gruppen.
Für einige Bildungsseminare können sich die Freiwilligen Themen wählen, die dann Behandlung finden. So kann Raum entstehen, über sensible Themen wie Diskriminierung, persönliche Spiritualität oder Sexualität ins Gespräch zu kommen. Wir müssen darauf achten, uns gemeinsam mit den Co-Referent_innen nicht auf übergriffige Weise mit unseren Meinungen zu positionieren und zugleich Freiwillige nicht mit Themen zu überfordern.
Leider ist es uns nie möglich, allen Freiwilligen gleichermaßen viel Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Diese Ungleichbehandlung resultiert daraus, dass Einzelfälle oft besonderen Einsatz der Mitarbeitenden erfordern; es gibt aber keine ‚Lieblingsfreiwilligen‘, denen (z. B. aus Sympathie) mehr Zeit und Beachtung geschenkt würde. Wir müssen nichtsdestotrotz wachsam bleiben, grade diejenigen Freiwilligen nicht aus dem Blick zu verlieren, die sich nicht proaktiv bei uns melden oder deren Dienst scheinbar völlig reibungslos verläuft.
Da wir mit den Freiwilligen und den Einsatzstellen in einem vertraglich vereinbarten Verhältnis verbunden sind, können wir nicht ausschließlich als Vertrauenspersonen agieren, sondern werden zugleich immer als Kontrollinstanz wahrgenommen. Umso wichtiger ist es, in Gesprächen keine falschen Versprechungen zu machen und die Freiwilligen trotzdem zu ermutigen, sich mit Sorgen an uns zu wenden. Schon zu Beginn des Diensts weisen wir zusätzlich auf (fachbereichs-)externe Beratungsmöglichkeiten hin.
Unsere Freiwilligen werden in ihren Kontexten wie hauptamtliche Mitarbeitende bspw. von Kindern und Jugendlichen, aber auch von erwachsenen Schutzbefohlenen (z. B. Patient_innen, Bewohner_innen, Gäste) wahrgenommen. Damit kommt ihnen eine große Verantwortung zu, der wir in den Präventionsschulungen sowie den darauffolgenden Nachbesprechungen versuchen, Rechnung zu tragen. Gleichsam sind wir bemüht, die Freiwilligen von der Last zu befreien, dieselbe Verantwortung wie bspw. pädagogisch ausgebildete Mitarbeitende zu tragen und fordern sie stattdessen regelmäßig auf, sich an eben diese Kolleg_innen zu wenden, wenn ihnen Anzeichen zu Grenzverletzungen oder Übergriffen auffällig oder angezeigt werden.
Die Präventionsschulungen der Freiwilligen finden regelhaft im zweiten Bildungsseminar statt. Oft haben sie zu diesem Zeitpunkt bereits den zweiten Dienstmonat vollendet. Sind Freiwillige zur geplanten Schulung krank, beginnen ihren Dienst nicht wie die meisten im Sommer oder Herbst oder gehören zu besonderen Gruppen (sog. „BFD 27plus“ und „Verlängernde“), sind sie eventuell bereits ein halbes Jahr im Dienst, bevor sie eine Präventionsschulung besuchen können. Mit Unterstützung der Einrichtungen müssen wir, grade in den besonders späten Fällen, darauf achten, dass die Freiwilligen trotzdem und auch schon vor der Schulung eine präventionssensible Haltung entwickeln und sich auch ihrer eigenen Rechte und Grenzen bewusstwerden.
Immer wieder bewerben sich bei uns Freiwillige, die nicht muttersprachlich Deutsch sprechen und deren Deutschkenntnisse eine Hürde bspw. in der Vermittlung der Präventionsschulungsinhalte darstellen, deren Anstellung von Einsatzstellen aber explizit gewünscht wird. Bei diesen Freiwilligen ist es wichtig, nach Schulungen sicherzugehen, ob die Inhalte verstanden wurden und ob eine Haltung der Achtsamkeit entwickelt werden konnte. Im Kontakt mit dem Einsatzstellen müssen wir darauf achten, dass auch diese Freiwilligen für Themen der Prävention sensibilisiert werden.

Einrichtungen
Durch die Tätigkeit der Freiwilligen in einzelnen Einsatzstellen gibt es mehrere Personen, die sich für deren Schutz und deren Sensibilisierung verantwortlich fühlen (müssen). Diese Überlappung darf nicht zu ‚faulen‘ blinden Flecken führen, sondern kann und soll besonderer Schutzfaktor sein.
Die Einsatzstellen unterscheiden sich unter anderem anhand von Art, Zielgruppen, Personalzahl und -¬qualifikation, Standort, Anzahl der Freiwilligen (teils auch von anderen Trägern) und Einsehbarkeit durch uns stark. Um sicherzugehen, dass alle Einsatzstellen tatsächlich für das Wohlergehen und den Schutz der Freiwilligen sorgen, überprüfen wir diese regelmäßig auf das Einhalten unserer Qualitätsstandards. Zusätzlich nutzen wir regelmäßige Einsatzstellenreflexionen in den Bildungsseminaren und den Einsatzstellenbesuch bei jeder_m Freiwilligen (mit den Anleitungen), um diesen gut zuhören zu können, wie ihre Wahrnehmung der Einsatzstelle ist. Grade die Einsatzstellenbesuche wollen wir auch nutzen, die Freiwilligen auf die Schutzkonzepte der Einsatzstellen hinzuweisen.
Eine besondere Rolle in der Begleitung der Freiwilligen nehmen die Anleitungen ein, die die Freiwilligen als erste Ansprechpersonen in den Einsatzstellen dienen sollen. Während wir zu manchen Anleiter_innen – wie auch zu manchen Einsatzstellenleitungen – schon lange ein gutes oder eingespieltes Verhältnis pflegen, wechseln in anderen Fällen Anleitungspersonen, ohne dass wir davon zeitnah erfahren, oder Freiwillige bleiben gar lange unbegleitet. Hier gilt es sowohl, aufmerksam auch im Kontakt mit altbekannten Kolleg_innen zu bleiben, als auch durch regelmäßiges Nachfragen für eine gute kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen zu sorgen.
Den Anleiter_innen bieten wir in regelmäßigen Formaten Möglichkeit zum Austausch mit uns und untereinander wie auch zur Fortbildung in der Begleitung der Freiwilligen. In diesen Kontexten muss Prävention sexualisierter Gewalt in Zukunft eine verstärkte Rolle spielen.
Auch das Referat Kinder und Jugend ist eine unserer Einsatzstellen. Hier müssen wir besonders darauf achten, unsere Professionalität im Umgang mit den Freiwilligen, die sozusagen ‚bei uns‘ tätig sind, regelmäßig zu überprüfen und auch unsere direkten Kolleg_innen für das Wohlergehen in die Verantwortung zu nehmen. Aus diesem Grund prüfen wir Arbeitsaufträge aus unserem Fachbereich an Freiwillige im RKJ immer auf Interessenskonflikte.

Fachbereich Freiwilligendienste und Co-Referent_innen
Der Fachbereich Freiwilligendienste teilt sich in drei Rollen: die Leitung, die Verwaltung und die Bildungsreferent_innen. Grade in der Verwaltung laufen im Alltagsgeschäft regelmäßig kleinere Anfragen von Bewerber_innen, Freiwilligen und Einsatzstellen ein, die längst nicht immer die Bildungsreferent_innen erreichen (müssen). Dadurch hat die Verwaltung zugleich eine Filterwirkung, der sich diese Mitarbeitende bewusst sein müssen. Es muss klar sein, dass für das Wohlergehen unserer Schutzbefohlenen regelmäßige Gespräche über Abläufe, routinierte Handhabungen und Einzelfälle unabdingbar sind.
Co-Referent_innen unterstützen uns als Honorarkräfte in der Durchführung der Seminare. Häufig stehen sie uns nahe, weil wir sie bereits aus ihren eigenen Freiwilligendiensten kennen. Obwohl zwischen Ende eines Diensts und Beginn der Tätigkeit als Co-Referent_in mindestens ein Jahr vergehen muss, müssen wir sensibel mit diesem Rollenwechsel umgehen. In den Seminarteams herrscht durch die unterschiedliche Erfahrung und Verantwortung ein diverses Machtgefälle, dessen wir uns bewusst sein müssen. Den Freiwilligen dienen die Co-Referent_innen während der Seminarwochen als Ansprechpersonen; besonders naheliegend sind sie bei Beschwerden über die Bildungsreferent_innen und andere Hauptamtliche ob ihrer halb-externen Stellung. Durch die Teilnahme an den Präventionsschulungen in den Seminarwochen, durch regelmäßige Thematisierung von Prävention und unserer Kultur der Achtsamkeit, durch spezifische Fortbildung, durch gemeinsames Reflektieren nach Bildungsseminaren und das Zwischenfazit zu Beginn jedes Kalenderjahres sorgen wir dafür, dass auch die Co-Referent_innen sensibilisiert für Prävention sind und wir auch von den Bedürfnissen, Sorgen und Grenzen der Honorarkräfte hören.
Im Verlauf unseres Kontakts mit den Bewerber_innen und Freiwilligen wechseln für diese die Ansprech- und Vertrauenspersonen immer wieder. So kann ein_e Schutzbefohlene_r mit einer_m Bildungsreferent_in das Bewerbungsgespräch haben, dann mit einer_m anderen Bildungsreferent_in zu den Bildungsseminaren fahren, wiederrum von jemand anderes in der Einsatzstelle besucht und im Falle einer Verlängerung nochmal mit einer_m anderen Bildungsreferent_in auf den zusätzlichen Bildungstagen in Kontakt kommen. Hinzukommt der nur auf Bildungsseminaren gegebene Kontakt zu den Co-Referent_innen und spontaner Kontakt zur Verwaltung. Um einem Risiko unklarer Ansprechpersonen entgegenzuwirken, fühlen wir uns als Fachbereich grundsätzlich gemeinsam verantwortlich für das Wohlergehen aller Schutzbefohlenen und berichten einander regelmäßig. Auf die jeweiligen Zuständigkeiten weisen wir immer transparent hin und geben schon zu Beginn des Diensts einen Hinweis auf (fachbereichs-)externe Beratungsmöglichkeiten.


4. Intervention: Handlungsschritte, Aufklärung und Aufarbeitung von Verdachtsmomenten

Unsere Leitungsebenen übernehmen Verantwortung und kümmern sich, wenn sie über Fehlverhalten informiert werden.
Ein Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt bietet allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit. Wir werden im Folgenden unterschiedliche Szenarien betrachten.

4.1. Umgang mit Grenzverletzungen 

Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen können korrigiert werden. Die grenzverletzende Person kann aufgrund der Reaktion der bzw. des Betroffenen, der eigenen Wahrnehmung oder durch eine Rückmeldung von Dritten das eigene Verhalten reflektieren, sich entschuldigen und das eigene Verhalten zukünftig ändern.
Wenn eine Grenzverletzung beobachtet wird, muss das grenzverletzende Verhalten gestoppt und als solches benannt werden. Ziel der Intervention ist die Beendigung der Grenzverletzung, eine Unterstützung der betroffenen Person und die Einsicht und Verantwortungsübernahme durch die grenzverletzende Person.
Weitere Schritte können die gemeinsame Erarbeitung einer Verhaltensalternative sein und die Verabredung von klaren Regeln. Dies ist insbesondere bei Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen ein wichtiger pädagogischer Auftrag.
Grenzverletzungen von Erwachsenen können in der Regel im Team, in der Gruppe mit kollegialer Unterstützung geklärt werden. Das kollegiale Ansprechen von grenzverletzendem Verhalten, von Überforderungssituationen oder anderem fachlichen Fehlverhalten eröffnet immer die Möglichkeit der Reflexion und einer Verhaltenskorrektur. Fachliche Anleitung, Fortbildung, Supervision, Dienstanweisungen und grenzachtende institutionelle Regeln vermeiden und/oder korrigieren Grenzverletzungen aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. In der jeweiligen Praxis ist die Bewertung einer Grenzverletzung, d. h. das Erkennen der Grenze zwischen Nähe und Distanz, im Team mit der Leitung und der Fachbereichsleitung in einem gemeinsamen Prozess auszuhandeln.
Führt das kollegiale Ansprechen zu keiner Veränderung, ist die Unterstützung der Leitung notwendig. In ihrer Verantwortung liegt es, Maßnahmen und gegebenenfalls Regeln oder Strukturen zu schaffen, die diese Grenzverletzungen grundsätzlich verhindern, und darüber hinaus einzuschätzen, ob externe Hilfe zur Reflexion und Veränderung des grenzverletzenden Verhaltens notwendig ist. In diesem Zusammenhang sind mögliche Maßnahmen wie Ermahnung oder Abmahnung, Freistellung von Beauftragungen bis hin zur Kündigung zu überprüfen. Bei diesen Schritten wird die Leitung von der Fachbereichsleitung sowie dem Referat Prävention und Intervention unterstützt.

4.2. Verdacht auf Übergriffe durch Kinder/Jugendliche (Peergewalt) 

Durch die besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt rückt auch grenzverletzendes oder sexuell übergriffiges Verhalten unter Kindern und Jugendlichen in den Fokus.
Mädchen und Jungen, die von dieser Form der Peergewalt betroffen sind oder diese ausgeübt haben, bedürfen der gleichen Aufmerksamkeit wie die Betroffenen von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene. Ein solches Vorkommnis erfordert das gleiche Maß an Intervention und Aufarbeitung.
Für Bildungsveranstaltungen, Freizeiten, Fahrten und Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen erarbeiten die Verantwortlichen unter Berücksichtigung dieses Schutzkonzeptes ein verbindliches Handlungsschema zum Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt. Wir beziehen uns dabei auf die Handlungsempfehlung des Referats Prävention und Intervention aus der Arbeitshilfe (s. Anhang 4.2.).

4.3. Verdacht auf Übergriffe durch Gruppenleitung und andere Mitarbeitende 

Sexuelle Übergriffe geschehen mit Absicht. Die übergriffige Person setzt sich deutlich über verbale, nonverbale oder körperliche Widerstände des Opfers hinweg, ebenso wie über unsere institutionellen Regeln und fachliche Standards in diesem Schutzkonzept. Sexuelle Übergriffe können strafrechtlich relevant sein. Kommt es zu einem Verdacht, muss eine der unabhängigen Ansprechpersonen für Fragen zum sexuellen Missbrauch informiert werden. Es gilt bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Kleriker, Ordensangehörige oder sonstige Mitarbeitende des Erzbistums Hamburg der vorgeschriebene Verfahrensweg (s. Anhang 4.2.).

4.4. Rehabilitation – Umgang mit fälschlichen Beschuldigungen

Der Verdacht auf sexualisierte Gewalt löst eine Vielzahl heftiger Emotionen und Verunsicherung aus. Ein Verdacht muss immer ernst genommen und überprüft werden. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen zum Schutz des möglichen Opfers ergriffen werden müssen.
Bis zur Klärung der Beschuldigung besteht jedoch auch die Unschuldsvermutung. Sprachlich verpflichtet dies zu einer sorgfältigen Verwendung der Begriffe „Beschuldigte_r“ und „Täter_in“. Der Begriff „beschuldigte Person“ impliziert, dass es auch eine fälschliche Beschuldigung geben kann und der Verdacht oder die erhobenen Vorwürfe falsch sein können.
Auch der beschuldigten Person gegenüber besteht die Pflicht zur Fürsorge. Für sie gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil erwiesen wurde. Diese Unschuldsvermutung bedeutet jedoch nicht, dass auf erforderliche und unmittelbare Maßnahmen verzichtet werden muss. Ganz im Gegenteil muss u. U. zum Schutz des möglichen Opfers und der beschuldigten Person sehr schnell gehandelt werden.
Sollte sich der Verdacht als eine fälschliche Beschuldigung herausstellen, beginnt das Rehabilitationsverfahren. Eine fälschliche Beschuldigung ist für die beschuldigte Person, ihr privates und institutionelles Umfeld eine hohe Belastung und eine krisenhafte Erfahrung. Die Rehabilitation einer beschuldigten Person ist immer Aufgabe der Referats Prävention und Intervention. Die Leitung sucht das Gespräch mit dem/der fälschlich Beschuldigten und informiert in Absprache mit dem Referat Kinder und Jugend und seinen Fachbereichsleitungen alle Stellen und Personen, die an der Intervention beteiligt waren, über das Ausräumen des Verdachts. Diese Gespräche werden dokumentiert. Die fälschlich beschuldigte Person, das Team und die Gruppe, Eltern, und Fachbereiche bekommen die Möglichkeit der Aufarbeitung mit einer externen Fachkraft.
Die Referatsleitung Kinder und Jugend informiert die zu Unrecht beschuldigte Person über die Möglichkeiten der Unterstützung durch das Erzbistum für die Aufarbeitung (Beratung, Begleitung, rechtliche Unterstützung). Dem_Der fälschlich Beschuldigten wird angeboten, sein_ihr Tätigkeitsfeld bzw. den Einsatzbereich zu wechseln.
Alle Aufzeichnungen, die auf die fälschliche Beschuldigung verweisen, werden gelöscht. Bei hauptamtlichen Mitarbeitenden wird ihnen die Einsichtnahme in die vollständige Personalakte angeboten.
Davon unberührt bleibt das Prinzip des Ansprechens und Öffnens des Themas im Team und der sorgfältigen Klärung, was zu dieser Beschuldigung geführt hat.

4.5. Umgang mit Anzeichen und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 

Sexueller Missbrauch und andere Formen von Gewalt stellen eine Kindeswohlgefährdung dar. Besteht eine solche Vermutung bzw. ein Verdacht, ist das weitere Vorgehen durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Bundeskinderschutzgesetz geregelt. Eine Kindeswohlgefährdung kann sich z. B. zeigen durch 

  • plötzliche Verhaltensänderung eines Mädchens oder eines Jungen
  • äußere Hinweise auf Vernachlässigung, Verwahrlosung, Misshandlung oder Missbrauch
  • Dritte, die über die Gefährdung eines Kindes berichten
  • Risikosituationen, die selber wahrgenommen werden

Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht werden oder wurden, brauchen Menschen, die bereit sind, hinzuschauen und zu handeln. Konkret kann unser Handeln im Schutzkonzept folgendermaßen beschrieben sein: Wenn wir als hauptamtlich oder ehrenamtlich tätige Person den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben,

  • nehmen wir die Sorge ernst,
  • bleiben wir ruhig und
  • besprechen die Sorge mit einer Person unseres Vertrauens.

Ehrenamtlich Tätige und Honorarkräfte wenden sich mit ihrem Verdacht an Hauptamtliche oder die namentlich benannte Ansprechperson in ihrem Kontext.
Hauptamtliche

  • schätzen gemeinsam und mit Unterstützung durch Kinderschutzfachkräfte, Fachberatungsstellen oder durch eine anonymisierte Falldarstellung beim Jugendamt die Risikosituation ein.
  • wirken auf die Inanspruchnahme von Hilfe hin. Wenn das nicht gelingt, informieren sie das zuständige Jugendamt .
  • dokumentieren alle Abläufe und Gespräche.

Weitere Beschreibungen dazu befinden sich auf Seite 52 ff. der Arbeitshilfe Hinsehen – Handeln – Schützen, Prävention im Erzbistum Hamburg; besonders hinweisen möchten wir auf die Selbstreflexion zur Vergewisserung auf Seite 91.


4. Anlagen 

4.1. Adressen 

4.1.1. Adressen Prävention – Referat Kinder und Jugend

BDKJ Diözesangeschäftsstelle
Lange Reihe 2, 20099 Hamburg
Telefon 040 22 72 16-32
www.bdkj.hamburg
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Katholische Jugend Mecklenburg
Koppelbergstraße 15, 17166 Teterow
Telefon 03996 15 37 11
www.kjm-mecklenburg.de
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Referat Kinder & Jugend im Erzbistum Hamburg
Lange Reihe 2, 20099 Hamburg
Telefon 040 22 72 16-0
www.jugend-erzbistum-hamburg.de
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4.1.2. Adressen Prävention – Referat Prävention & Intervention

Referat Prävention & Intervention
Am Mariendom 4, 20099 Hamburg
Telefon 040 248 77 236
www.praevention-erzbistum-hamburg.de

Besucheradresse: Lange Reihe 2, 20099 Hamburg
Präventionsbeauftragte Frau Monika Stein
Telefon 040 248 77 462
Mobil 0163 248 77 43
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Unabhängige Ansprechpersonen für Fragen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener:
Karin Niebergall-Sippel
Heilpädagogin
Telefon 0162 3260462
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Frank Brand
Rechtsanwalt
Telefon 0162 3260462
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Michael Hansen
Sozialpädagoge
Telefon 0162 3260462
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Eilert Dettmers
Rechtsanwalt
Telefon 0162 3260462
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

4.1.3. Adressen Prävention – Allgemein

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Telefon 0800-22 55 530
www.save-me-online.de

Nummer gegen Kummer - Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in ganz Deutschland
Telefon 116 111
www.nummergegenkummer.de

Hilfeportal Sexueller Missbrauch
www.hilfeportal-missbrauch.de

Trau Dich! Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs
www.trau-dich.de

Caritas Online Beratung
www.beratung-caritas.de

Wildwasser - Verein gegen sexuellen Missbrauch
www.wildwasser.de

Zartbitter Köln e.V. - Kontakt & Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
www.zartbitter.de

Präventionsbüro Petze
Frau Ursula Scheele
Dänische Straße 3-5, 24103 Kiel
Telefon 0431 911 85
www.petze-kiel.de

4.2 Verfahrensabläufe

Verfahrensablauf

 

 

Verfahrensablauf

 

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